Aug. 2025
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EinkommensteuerSteuerbegünstigung nach § 10f EStG: Der Erbe kann die Abzugsbeträge nicht fortführen
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| Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen belegene Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge nach § 10f EStG über zehn Jahre wie Sonderausgaben geltend gemacht werden. Verstirbt nun der Steuerpflichtige vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, kann der Erbe die Abzugsbeträge des Erblassers nicht fortsetzen. Das gilt auch, wenn er das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt (FG Sachsen-Anhalt 24.7.24, 1 K 903/21, Abruf-Nr. 248331). |
1. Entscheidungsgründe
AUSGABE: MBP 8/2025, S. 130 · ID: 50426075
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