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EinkommensteuerKinderbetreuungskosten: In diesen Fällen ist kein Sonderausgabenabzug möglich
Abo-Inhalt05.08.202550 Min. Lesedauer
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| Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen ist ein Sonderausgabenabzug jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Mit dem Abzugsverbot hat sich nun der BFH (23.1.25, III R 33/24 [III R 50/17], Abruf-Nr. 248223) beschäftigt. |
Höchstbetrag und Voraussetzungen
Hintergrund: Kinderbetreuungskosten sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Folgende Aspekte sind hier zu beachten:
AUSGABE: MBP 8/2025, S. 128 · ID: 50464084
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