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>Erbschaft- und SchenkungsteuerFamilienheim: Einlage in Ehegatten-GbR ohne Schenkungsteuer
| Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dies hat der BFH (4.6.25, II R 18/23, Abruf-Nr. 250802; PM Nr. 70/25 vom 23.10.25) entschieden. |
Hintergrund: Die unentgeltliche Übertragung des Familienheims ist unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG steuerfrei. Begünstigt sind die lebzeitige Übertragung zwischen Ehegatten, der Ehegattenerwerb von Todes wegen sowie der Erwerb von Todes wegen durch Kinder. Beim Erwerb von Todes wegen sind (im Gegensatz zur Schenkung) Behaltensfristen zu beachten.
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AUSGABE: MBP 12/2025, S. 199 · ID: 50621414