Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Dez. 2025

>EinkommensteuerHäusliches Arbeitszimmer im BV: Die Folgen bei Tätigkeitsaufgabe und Grundstücksveräußerung

Abo-Inhalt02.12.202598 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Wenn gewerblich oder freiberuflich tätige Unternehmer ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt ihrer Gesamttätigkeit nutzen, können sie sowohl nach der alten als auch nach der ab 2023 geltenden Rechtslage die auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Kosten in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Durch die betriebliche Nutzung wird das Arbeitszimmer jedoch zwangsweise (Ausnahme durch § 8 EStDV möglich) notwendiges Betriebsvermögen. Der Beitrag zeigt die Rechtsfolgen bei Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit und bei einer Grundstücksveräußerung. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: MBP 12/2025, S. 206 · ID: 50548447

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte