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WohnflächenberechnungDie „Türnische“: keine Banalität

Abo-Inhalt01.01.202443 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Die Frage nach der Definition einer „Türnische“ klingt banal, kann aber weitreichende Konsequenzen haben. Dies zeigt eine Räumungsklage, über die der BGH entschieden hat. Dieser lag eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs zugrunde. Der Zahlungsrückstand hing davon ab, ob die Miete wegen eines Mangels – hier einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen um mehr als 10 Prozent – gemindert war. Das wiederum hing letztlich von nur wenigen Quadratzentimetern und der Abgrenzung einer „Türnische“ von einem „Wanddurchbruch“ ab. |

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AUSGABE: MK 1/2024, S. 10 · ID: 49812630

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