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WohnungseigentumRecht zum Einbau von Dachgauben erlaubt auch Einbau von Dachfenstern

Abo-Inhalt23.06.2024792 Min. Lesedauer

| Ist ein Sondereigentümer nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dazu berechtigt, das Dachgebälk einschließlich des Kniestocks – auch durch Einbau von Dachgauben – zu verändern, umfasst dies auch das Recht zum Einbau von Dachfenstern (AG Heidelberg 20.3.24, 45 C 128/23, nrkr., Abruf-Nr. 241881). |

Die Maßnahme sei von der Teilungserklärung „erst recht“ gedeckt, da sie sich gegenüber dem Einbau von Dachgauben als Minus und weniger schwerwiegende Veränderung darstelle, so das AG.

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AUSGABE: MK 7/2024, S. 121 · ID: 50056280

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