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WohnungseigentumEigentümer können gegen digitale Türspione vorgehen
Abo-Inhalt18.11.20243451 Min. Lesedauer
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| Ein Wohnungseigentümer kann sich gegen den Einbau eines digitalen Türspions mit Kamerafunktion in eine Wohnungseingangstür wenden, wenn er dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als verletzt ansieht (LG Karlsruhe 17.5.24, 11 S 162/23, Abruf-Nr. 244506). |
Türspion ohne Beschluss
Ein Eigentümer hatte in die Eingangstür seiner Wohnung einen digitalen Türspion (ohne dauerhafte Speicherfunktion und ohne die Möglichkeit der Weitergabe des Signals an andere Geräte) eingebaut, ohne dass ein Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft hierfür vorlag. Hierdurch fühlte sich ein anderer Miteigentümer in seiner Privatsphäre gestört und klagte auf Beseitigung.
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AUSGABE: MK 12/2024, S. 222 · ID: 50219333
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