Wohnraummiete
Schimmel: Ohne Lüftungskonzept gilt das sozial Übliche
Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache, ist der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zur Beseitigung verpflichtet – unabhängig davon, ob der Mangel in seinem oder im Verantwortungsbereich des Mieters wurzelt. Eine ...