Wohnraummiete
Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein
Ein Mieter darf erwarten, dass beim Duschen nicht erhebliche Wassermengen ins Badezimmer und auf den Fußboden laufen. Es ist dem Mieter nicht dauerhaft zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür zu duschen und das austretende ...