Zweiergemeinschaft
Verjährung und Verwirkung bei baulicher Veränderung
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Eigentümers der Gemeinschaft zugerechnet. Ein Anspruch auf Beseitigung einer ohne Zustimmung errichteten baulichen Veränderung verjährt i. d. R. in drei Jahren ...