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Für UnternehmerNeues ELSTER-Tool visualisiert E-Rechnungen
| Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. |
Inhaltsverzeichnis
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es können nur Dateien im XML-Format visualisiert werden.
- Eine Datei darf maximal 10,00 MB groß sein.
- Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.
Hintergrund
Nach der Neufassung des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Beachten Sie | Für die Ausstellung von E-Rechnungen sind nach den Vorgaben des § 27 UStG Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht somit ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR im Jahr 2026.
AUSGABE: MRK 2/2025, S. 0 · ID: 50281787