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Mai 2025

Freiberufler und GewerbetreibendeBegünstigung nicht entnommener Gewinne: Anwendungsschreiben zur Neuregelung

09.04.20251 Min. Lesedauer

| § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht eine Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne. Durch das Wachstumschancengesetz wurde das Thesaurierungsvolumen erhöht, was die Regelung attraktiver macht. Sie bleibt aber kompliziert. Daher hat das Bundesfinanzministerium nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. |

Hintergrund: Durch die Gewinnthesaurierung des § 34a EStG können auf Antrag nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit mit einem Steuersatz von nur 28,25 % (unter Ausblendung von Soli und Kirchensteuer) versteuert werden. Bedingung ist u. a., dass der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt wird.

Die Kehrseite: Wird der thesaurierte Gewinn in späteren Jahren doch entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %.

  • Quelle | BMF-Schreiben vom 12.3.2025, Az. IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 247299

AUSGABE: MRP 5/2025, S. 0 · ID: 50384259

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