Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
Umsatzsteuerzahler„Entnahme-Verkauf-Modell“ setzt eine eindeutige Entnahmehandlung voraus
| Ein Verkauf von Unternehmensvermögen unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Entnahme kann hingegen ohne Umsatzsteuer bleiben, wenn der Gegenstand ohne Vorsteuerabzug Unternehmensvermögen wurde. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen gelten für dieses „Entnahme-Verkauf-Modell“ aber strenge Voraussetzungen. |
Hintergrund: Wurde ein Wirtschaftsgut ohne Vorsteuerabzug erworben und in das Unternehmensvermögen eingelegt, kann es grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar entnommen und anschließend ohne Umsatzsteuer verkauft werden. So hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 Folgendes festgestellt: Entnimmt der Steuerpflichtige den Pkw, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hatte, vor der Veräußerung seinem Unternehmen, ist es unzulässig, die Entnahme zu besteuern. Wenn der Steuerpflichtige den Pkw dann veräußert, ist diese Leistung seinem privaten Bereich zuzurechnen. Sie unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Zu den Voraussetzungen musste jüngst das Finanzgericht Niedersachsen entscheiden.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MRP 11/2025, S. 0 · ID: 50585252