Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
    1. Startseite
    2. MRP Monatsrundschreiben Plus
    3. Steuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard

Feb. 2026

Alle SteuerzahlerSteuerbescheide: Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard

Leseprobe12.01.20261 Min. Lesedauer

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Bis dato konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) sollte das ab 2026 anders werden: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt.

Beachten Sie Der elektronischen Bekanntgabe kann aber widersprochen und eine Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden.

Durch das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ wurde der Anwendungszeitpunkt von § 122a Abs. 1 S. 2 AO auf 2027 verschoben.

Merke — Wurde oder wird in 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe.

  • Quelle Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen, BGBl I 2025, Nr. 353; StBK Westfalen Lippe, Mitteilung vom 12.12.2025

AUSGABE: MRP 2/2026, S. 0 · ID: 50674436

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte