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RechtDie Bundeszahnärztekammer hat zwei neue Stellungnahmen veröffentlicht

Abo-Inhalt28.03.20256 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

| Seit Februar 2025 gibt es zwei neue Stellungnahmen seitens der BZÄK. Beide Stellungnahmen befassen sich mit rechtlichen Themen und Auslegungen von bestimmten Paragrafen aus der GOZ und GOÄ. Da rechtliche Themen immer etwas schwierig in der Übersetzung in den Alltag sind, erläutern wir nachfolgend den Inhalt und die Auswirkungen dieser zwei aktuellen Stellungnahmen. Die Stellungnahmen tragen die Überschriften „Selbstständige Leistung“ und „Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ innerhalb des Gebührenrahmens“. |

AUSGABE: PA 4/2025, S. 12 · ID: 50331784

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