Nov. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2024 abgeschlossen.
DatenschutzaufsichtsbehördenDer Einsatz von biometrischen Systemen
Abo-Inhalt30.09.20242719 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) weist in ihrer Entschließung vom 20. September 2024 darauf hin, dass der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung, insbesondere im öffentlichen Raum, einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt. Die Analyse von Gesichtsmerkmalen im öffentlichen Raum dürfte ganz überwiegend anlasslos unbeteiligte Personen treffen. Aus dieser Streubreite der Maßnahme folgt ein intensiver Grundrechtseingriff, der nicht zuletzt auch Eingriffe in die Verhaltensfreiheit von Bürger nach sich ziehen kann. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
ID: 50185961
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion