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DatenschutzaufsichtsbehördenDer Einsatz von biometrischen Systemen

Abo-Inhalt30.09.20242719 Min. Lesedauer

| Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) weist in ihrer Entschließung vom 20. September 2024 darauf hin, dass der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung, insbesondere im öffentlichen Raum, einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt. Die Analyse von Gesichtsmerkmalen im öffentlichen Raum dürfte ganz überwiegend anlasslos unbeteiligte Personen treffen. Aus dieser Streubreite der Maßnahme folgt ein intensiver Grundrechtseingriff, der nicht zuletzt auch Eingriffe in die Verhaltensfreiheit von Bürger nach sich ziehen kann. |

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ID: 50185961

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