BuchführungVom richtigen Umgang mit E-Rechnungen: Neuerungen durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2025
Abo-Inhalt05.12.2025137 Min. LesedauerVon Dirk J. Lamprecht, Leiter Fachbereich Steuern einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei
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Hinweis an Redaktion
| Seit dem 01.01.2025 ist es mit der E-Rechnung ernst. Auch Planungsbüros müssen E-Rechnungen zumindest empfangen können. Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich vom 15.10.2024 erläuterte bereits Fragestellungen zum rechtssicheren Umgang mit der E-Rechnung. Genau ein Jahr später, am 15.10.2025 wurde das bisherige Schreiben aktualisiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. |
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