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UmsatzsteuerHeilbehandlung samt Krankenhausaufenthalt umsatzsteuerpflichtig?

Abo-Inhalt20.06.20256 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Zuweilen erbringen selbstständig tätige Ärzte ihre Leistungen in Krankenhäusern und stellen ihren Patienten im Anschluss ihre Heilbehandlungsleistungen samt Krankenhausaufenthalt in Rechnung. Der BFH hat nun zu der Frage Stellung bezogen, ob und inwieweit Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können (BFH 19.12.24, V R 10/22). |

AUSGABE: PFB 7/2025, S. 182 · ID: 50399507

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