AbgabenordnungFestsetzungsverjährung bei Erklärungsabgabe beim nicht zuständigen FA
| Wird eine Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen FA abgegeben und nicht an das zuständige FA zeitnah weitergeleitet, endet die Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Weiterleitung bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte erfolgen müssen (BFH 14.12.21, VIII R 31/19). |
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AUSGABE: PFB 9/2022, S. 232 · ID: 48410540