Betriebsprüfung
Prüfungsanordnung: Nichtigkeitsfeststellung erfordert besonderes Feststellungsinteresse
Wenn der Steuerpflichtige die Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung gerichtlich feststellen lassen will, erfordert dies ein besonderes Feststellungsinteresse nach § 41 Abs. 1 FGO. Der BFH hat nun entschieden, dass dieses fehlt, wenn die ...