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AbgeltungsteuerDie Versteuerung von Zinsen aus Privatdarlehen

Abo-Inhalt20.03.2023747 Min. LesedauerVon StB Christian Herold, Herten

| Häufig kommt es vor, dass unternehmerisch tätige Familienangehörige finanziell unterstützt werden. Dabei werden oft auch Darlehen gewährt – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig. Doch anders als Banken sind private Darlehensnehmer und -schuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25%ige Abgeltungsteuer einzubehalten und an das FA abzuführen. Welche Regelungen bezüglich der Versteuerung gelten, erklärt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: PFB 4/2023, S. 101 · ID: 48545120

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