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UmsatzsteuerBFH hält – entgegen EuGH – am tauschähnlichen Vorgang bei Dienstwagenbesteuerung fest

Abo-Inhalt19.04.20232712 Min. LesedauerVon Georg Nieskoven, Troisdorf

| Die Dienstwagengestellung an Beschäftigte auch zur privaten Nutzung gilt nach deutschem Rechtsverständnis für den Arbeitgeber als umsatzsteuerpflichtiger tauschähnlicher Vorgang (Überlassung gegen Arbeitsleistung). Angesichts einer Entscheidung des EuGH (20.1.21, C-288/19) hatte die Besteuerungspraxis bereits auf eine Kehrtwende gehofft, aber der BFH (30.6.22, V R 25/21) hat die Revolution vertagt. Die – auch für Freiberuflerpraxen relevante – Rechtsentwicklung wird in diesem Beitrag dargestellt. |

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AUSGABE: PFB 5/2023, S. 124 · ID: 49082895

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