Lohnbearbeitung
Keine Vorsteuerkürzung aus bezogenem Werkzeug trotz unentgeltlicher Überlassung an Dritten
GStB
01.04.2025
7 Min. Lesedauer
Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer nur zu, soweit er die zu beurteilende Eingangsleistung für seine besteuerten Umsätze verwendet. In jüngerer Zeit häufen sich Entscheidungen, in denen EuGH oder BFH den Vorsteuerabzug mit der ...