Aug. 2024
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UmwandlungssteuerrechtUmwandlungssteuerliche Rückwirkung bei Abwärtsverschmelzung
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| Der steuerliche Übertragungsstichtag bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG in Abhängigkeit vom Bilanzstichtag der Bilanz, die der Verschmelzung zugrunde liegt. Eine hiervon abweichende Vereinbarung des handelsrechtlichen Verschmelzungsstichtags hat insoweit keinen Einfluss auf den steuerlich bestimmten Übertragungsstichtag und den zu diesem Zeitpunkt festzustellenden Endbestand des steuerlichen Einlagekontos (FG Düsseldorf 13.3.24, 7 K 2491/21 F). |
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AUSGABE: PFB 8/2024, S. 204 · ID: 50054714
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