Sept. 2024
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BetriebsveräußerungVersteuerung variabler Kaufpreisbestandteile erst bei Zufluss (Earn-Out-Klauseln)
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| Gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) nicht. Dies gilt auch für Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist (BFH 9.11.23, IV R 9/21). |
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AUSGABE: PFB 9/2024, S. 230 · ID: 50008621
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