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Juni 2025

UmsatzsteuerGrundstückserwerber haftet nicht für falsche Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Abo-Inhalt20.05.20254 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Der Erwerb von bereits vermieteten oder verpachteten Grundstücken und Gebäuden verpflichtet zivilrechtlich dazu, in einen bestehenden Mietvertrag einzutreten. Muss der Erwerber in diesem Fall aber auch gegenüber dem FA für eine vom Voreigentümer unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer haften? Der BFH (5.12.24, V R 16/22) hat sich mit dieser Frage befasst. |

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AUSGABE: PFB 6/2025, S. 151 · ID: 50363311

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