Sept. 2025
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UmsatzsteuerVertretungsweise Übernahme ärztlicher Notfalldienste ist umsatzsteuerbefreit
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| Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt – unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst – ist, unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH 14.5.25, XI R 24/23). |
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AUSGABE: PFB 9/2025, S. 240 · ID: 50494765
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