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Einbringung in Freiberufler-GmbHKeine nachträgliche Korrektur einer nachteiligen Buchwertfortführung

Abo-Inhalt14.11.20259 Min. Lesedauer

| Das FG Hamburg (27.2.25, 5 K 159/24) hat klargestellt, dass ein Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG, selbst wenn er nur konkludent gestellt wurde, endgültig ist und nicht nachträglich widerrufen oder geändert werden kann. Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung für die steuerberatende Praxis, insbesondere bei Einbringungen in eine Freiberufler-GmbH. |

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