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Verbindliche AuskunftMehrfache Gebühren für gleiche Auskunft unzulässig

Abo-Inhalt27.11.202515 Min. Lesedauer

| Gegenüber mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird (BFH 3.7.25, IV R 6/23). |

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