Verbindliche AuskunftMehrfache Gebühren für gleiche Auskunft unzulässig
Abo-Inhalt27.11.202515 Min. Lesedauer
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| Gegenüber mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird (BFH 3.7.25, IV R 6/23). |
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