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GewerbesteuerKein Steuervorteil beim Verkauf privater Lehrinstitute

Abo-Inhalt18.12.202513 Min. Lesedauer

| Der BFH (22.5.25, V R 32/23) hat entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung privater Lehrinstitute nicht von der Gewerbesteuer befreit sind – auch wenn der Käufer den Unterrichtsbetrieb unverändert fortführt. |

Im Streitfall hatte eine GmbH ihre Lehrinstitute per Asset Deal vollständig an einen Mitbewerber verkauft, der den Unterrichtsbetrieb nahtlos weiterführte. Das FA setzte auf den daraus erzielten Gewinn Gewerbesteuer an, da die Veräußerung nach Auffassung der Finanzbehörden nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient. Die GmbH argumentierte, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG auch den Verkauf der Institute umfassen müsse, da die Tätigkeit weiterhin dem Bildungszweck diene und auf unionsrechtlich geprägte Umsatzsteuerbefreiungen Bezug genommen werde.

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