Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Quellensteuerpflicht BMF zum Steuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung

Abo-Inhalt30.09.20229180 Min. Lesedauer

| Das BMF hat ein Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung veröffentlicht (BMF 2.8.22, IV B 8 - S 2303/19/ 10004 :001, BStBl I 22, 1253). |

Die quellensteuerliche Behandlung von Vergütungen in Zusammenhang mit Softwarekauf bzw. Softwareentwicklung ist in der Praxis eine konfliktträchtige Fragestellung. Bei der grenzüberschreitenden Auftragsentwicklung von Software werden regelmäßig Nutzungs- und Verwertungsrechte an einer durch einen ausländischen Auftragnehmer entwickelten Software überlassen. Eine (zivilrechtliche) Übertragung des Urheberrechts an der Software ist nach deutschem Recht aber ausgeschlossen (vgl. § 29 Abs. 1 UrhG).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PIStB 10/2022, S. 271 · ID: 48596006

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte