Okt. 2022
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SteuerplanungDie Hinzurechnungsbesteuerung nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz – Teil 1
Abo-Inhalt30.09.20227485 Min. LesedauerVon StB Sebastian Krüger, LL. M., FBIStR und StB Thomas Brinkmann, M. Sc., beide Mitarbeiter bei der PwC GmbH WPG in Hamburg/Berlinvon StB Sebastian Krüger, LL. M., FBIStR und StB Thomas Brinkmann, M. Sc., beide Mitarbeiter bei der PwC GmbH WPG in Hamburg/Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 25.6.21 ist der deutsche Gesetzgeber – mit etwas Verspätung – der verpflichtenden Umsetzung der ATAD in nationales Recht nachgekommen. Dadurch kommt es u. a. zu Änderungen der Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung in den §§ 7 ff. AStG. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen im Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem ATADUmsG dar. Der zweite Teil in der nächsten Ausgabe setzt sich mit den wesentlichen Änderungen bei den Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung auseinander. |
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AUSGABE: PIStB 10/2022, S. 290 · ID: 48484873
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