Mai 2025
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DBA-SchweizGrenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung
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| Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen proportional im Verhältnis der Arbeitstage zu kürzen – so das FG Baden-Württemberg (12.6.24, 2 K 2189/21, REWIS RS 24, 12086). |
Sachverhalt
AUSGABE: PIStB 5/2025, S. 122 · ID: 50360329
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