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BetriebsvermögensvergleichZur Gewinnermittlung einer ausländischen Personengesellschaft
| Die nach einem DBA steuerfreien und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft sind nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), sondern durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) zu ermitteln, wenn die Gesellschaft nach ausländischem Recht zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet ist (FG Berlin-Brandenburg 5.3.25, 7 K 7270/14). |
Eine luxemburgische Personengesellschaft war nach dem maßgeblichen ausländischen Recht grundsätzlich verpflichtet, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen, jedoch bestand keine gesetzliche Verpflichtung zur Abschlusserstellung auf das Ende des ersten Geschäftsjahres (31.12.09).
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AUSGABE: PIStB 9/2025, S. 233 · ID: 50496828