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>WegzugsbesteuerungFragen an den EuGH zur Exit Tax

Abo-Inhalt28.11.202533 Min. LesedauerVon Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Berlin/Frankfurt (Oder), und Univ.-Prof. Dr. Marcin Jamroży, Warschau

| Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nimmt in der Steuerberatungspraxis, aber ebenso in der wissenschaftlichen Diskussion einen zunehmend breiten Raum ein. Dies gilt insbesondere seit der deutlichen Verschärfung der Norm durch das ATADUmsG vom 25.6.21 (BGBl I 21, 35) für Wegzüge ab dem 1.1.22 in EU- bzw. EWR-Staaten. Zu drei auch für die deutsche Besteuerung zentralen Fragen zur Exit Tax hat nunmehr das polnische Wojewodschaftsverwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny, kurz: WSA) in Warschau den EuGH angerufen. |

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AUSGABE: PIStB 12/2025, S. 324 · ID: 50581403

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