Mai 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
MietrechtStimmt der Vermieter Umbaumaßnahmen schriftlich zu, erübrigt sich eine separate Vereinbarung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Stimmt ein Vermieter einem Bauantrag des Mieters schriftlich zu, ist keine schriftliche Vereinbarung der Parteien mehr erforderlich, um die Schriftform zu wahren. Dem steht nicht entgegen, dass der Mietvertrag vorsieht, bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter bedürften der schriftlichen Zustimmung des Vermieters (Kammergericht [KG] Berlin, Urteil vom 06.11.2023, 8 U 10/23, Abruf-Nr. 239364). |
Vermieter stimmt Umbaumaßnahme schriftlich zu
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PP 5/2024, S. 18 · ID: 49953098
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion