Heilmittelverordnung
Ab dem 01.07.2025 langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung
Ab dem 01.07.2025 dürfen Arztpraxen auch bei der Diagnose G72.3 (Periodische Lähmung) langfristig Heilmittel verordnen. Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schon im Februar 2025 beschlossen und die Diagnoseliste dahin gehend ...