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ArbeitsschutzModerne Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung für Physiopraxen

Abo-Inhalt11.09.20241662 Min. LesedauerVon Dr. Ulrike Oßwald-Dame, München

| Auch Physiotherapiepraxen müssen die Arbeitszeiten ihres Personals erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Pflicht des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung mit Beschluss vom 13.09.2022 bejaht (Az. 1 ABR 22/21; PP 12/2022, Seite 4 ff.). Manuelles Aufzeichnen oder Excel-Tools zur Selbsterfassung der Arbeitszeit sind nicht komfortabel. Digitale Systeme eröffnen hier bequemere Möglichkeiten mit zusätzlichen Features rund um das Arbeitszeitmanagement. |

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AUSGABE: PP 10/2024, S. 8 · ID: 50135343

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