Bewertungsportale
Kein Löschungsanspruch nach DSGVO, wenn ein Bewertungsportal ungefragt ein Basisprofil anlegt
Ärzte, deren Basisdaten ungefragt vom Bewertungsportal Jameda übernommen wurden, haben keinen DSGVO-Löschungsanspruch gegen den Anbieter, da für die Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15.02.