Sozialversicherungspflicht
Tätowieren kann freiberufliche, weil künstlerische Tätigkeit sein
Die Tätigkeit eines Tätowierers kann als zweckfreie Kunst oder als Gebrauchskunst freiberuflich sein (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2025, Az. 4 K 1875/23 G, AO; Revision zugelassen).