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EinziehungBei versuchter Steuerhinterziehung kommt keine Einziehung in Betracht

Abo-Inhalt01.01.2024601 Min. LesedauerVon RA Dr. Lenard Wengenroth, FAStR, Krause & Kollegen, Berlin

| Bei versuchter Steuerhinterziehung fehlt es an ersparten Aufwendungen, die sich messbar im Vermögen des Täters niederschlagen – eine Einziehung kommt mithin nicht in Betracht. Das hat der BGH entschieden. |

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AUSGABE: PStR 1/2024, S. 4 · ID: 49485952

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