FG Düsseldorf
Steufa-Ermittlungen bewirken keine Ablaufhemmung
§ 171 Abs. 5 S. 1 AO kann nicht mit § 171 Abs. 7 AO kombiniert werden. Ermittlungshandlungen der Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 S. 1 AO) führen zu keiner Ablaufhemmung, wenn diese erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist, ...