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Vorweggenommene ErbfolgeFamilienstiftung als Schutz gegen die Zergliederung des eigenen Vermögens

Abo-Inhalt10.04.202543 Min. LesedauerVon RA Dr. Lutz Förster, Fachanwalt für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und RA Dennis Ch. Fast, Brühl

| Die vorweggenommene Erbfolge bildet den Kern einer geordneten, frühzeitigen und steueroptimierten Vermögensnachfolgeregelung. Für die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten unter der eigenen Absicherung des Übertragenden auf die eigenen Angehörigen ein klassisches und bewährtes Beispiel in der Gestaltungspraxis. |

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AUSGABE: PU 2/2025, S. 74 · ID: 50186589

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