ErbschaftsteuerGericht entschärft Lohnsummenfalle bei der Erbschaftsteuer
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| Das FG Münster (15.4.25, 3 K 483/24 F) hat klargestellt, dass auch Gehälter für Geschäftsführer nach der Hof- bzw. Betriebsübergabe die Lohnsumme erhöhen. Maßgeblich sei allein, dass es sich um tatsächlich gezahlte und verbuchte Löhne bzw. Gehälter handelt. Ob die betreffenden Personen vor der Übertragung bereits im Betrieb beschäftigt waren, spiele keine Rolle. Damit entschärften die Richter die Gefahr, dass Betriebe allein wegen einer veränderten Personalstruktur die Verschonung verlieren. |
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ID: 50575028
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