ChecklistenAbrechnung von Inkassodienstleistungen nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG
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Hinweis an Redaktion
Eine Kürzung der Vergütung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG auf 0,5 nicht zwingend. Es besteht die Möglichkeit zur differenzierten Argumentation für den Ansatz über 0,5 hinaus bis maximal 0,9 abhängig vom tatsächlichen Aufwand. Was Sie dabei beachten sollten, haben wir Ihnen in einer Checkliste kompakt zusammengestellt.
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