Kanzleirundschreiben für die Abrechnung von Inkassodienstleistungen nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG
Es ist sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Kanzlei bei der Abrechnung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG einheitlich vorgehen. Dies können Sie z. B. durch ein Kanzleirundschreiben gewährleisten. Hier finden Sie einen Vorschlag für ein solches Schreiben, ...