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Mai 2016

Prozesskostenhilfe Einmal bewilligt, immer bewilligt

Abo-Inhalt04.04.201635 Min. LesedauerVon Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B. A., Leipzig

| Prüft und bewilligt ein Gericht Prozesskostenhilfe (PKH), kann nicht später im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG erneut geprüft werden, ob es richtig war, sie zu bewilligen. Der PKH-Bezieher muss auf die Entscheidung vertrauen können. Dies gilt nach dem LAG Nürnberg auch, wenn mehrere Klagen getrennt erhoben wurden. |

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AUSGABE: RVGprof 5/2016, S. 82 · ID: 43919844

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