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AuslagenBei Verfahrenseinstellung wegen Verjährung kommt es auf Schuldspruchreife an

Abo-Inhalt25.01.2022692 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| In der Praxis wird die Frage der Auslagenerstattung im Fall der Einstellung (des Bußgeldverfahrens) wegen Verjährung von den AG immer wieder falsch entschieden. Zu der Frage hat jetzt noch einmal das LG Magdeburg Stellung genommen. |

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AUSGABE: RVGprof 2/2022, S. 25 · ID: 47775614

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