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KostenfestsetzungBetrag für Auslagen und Vergütung wird verzinst

Abo-Inhalt28.03.20223635 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Der für die Auslagen und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters festgesetzte Betrag ist nach dem BGH in entsprechender Anwendung von § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu verzinsen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 63 · ID: 48059965

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