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GemeinnützigkeitMustersatzung: Neues vom BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
Top-BeitragAbo-Inhalt30.03.20223685 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Uhl, Rechtsanwalt bei Peters, Schönberger & Partner, München
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Hinweis an Redaktion
| In der Praxis wird immer wieder darum gestritten, ob bei der Satzungsgestaltung zwingend die konkreten Formulierungen der Mustersatzung – ggf. wortwörtlich – verwendet werden müssen? Aktuell musste der BFH darüber entscheiden, ob eine Satzung nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung genügt, wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält. SB stellt Ihnen die Hintergründe des Urteils vor und erläutert dessen Bedeutung für die Praxis. |
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AUSGABE: SB 4/2022, S. 77 · ID: 48068267
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